News und Berichte der Kanzlei Göddecke zum Thema: Securenta/Göttinger Gruppe

Langenbahn Immobilien- und Vermögensanlagen AG (Göttinger Gruppe): Klage des Anlegers gegen seinen Vermittler abgewiesen


Die Frist zur Verjährung der Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler beginnt, wenn der Anleger von dem wirtschaftlichen Niedergang einer Anlagegesellschaft Kenntnis erhält. Die Kenntnis aller Einzelheiten ist nicht erforderlich.

Ein Anleger, der sich 1992 an der Langenbahn AG (Göttinger Gruppe) als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt hatte, klagte gegen seinen Vermittler auf Schadenersatz. Der Vermittler haben ihn über die Risiken nicht aufgeklärt. Auch den Prospekt habe er erst nach der Zeichnung erhalten. Er sei deswegen immer von einer sicheren Anlage ausgegangen. Ab 2002 erhielt er jedoch – wie alle anderen Anleger auch – keine Kontoauszüge mehr zu seiner Beteiligung. Da es mit der Göttinger Gruppe bergab ging, rief ihn der Vermittler an und riet ihm, die Beteiligung still zu legen.

Hierin sah das Landgericht Wuppertal den Stichtag für den Verjährungsbeginn. Nach § 199 BGB beginnt die Verjährung zu laufen, wenn der Anleger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Dieser Zeitpunkt war gekommen, als der Anleger erfuhr, dass seine Beteiligung wirtschaftlich an Wert verloren hatte und er besser nicht mehr einzahlen sollte. Denn hier wurde ihm bewusst, dass es sich gerade nicht um eine sichere Anlage handelte, argumentierte die Wuppertaler Richterin. Deshalb seien seine Ansprüche im Jahre 2010 bereits verjährt.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Das Landgericht Wuppertal setzte sich nicht mit der Frage auseinander, ob denn eine Falschberatung tatsächlich vorlag. Das ist für manchen Vermittler, der seine Kunden richtig aufgeklärt hat, zwar ärgerlich, aber vor dem Hintergrund der Arbeitsersparnis für das Gericht verständlich, wenn Verjährung im Raume steht.

Das Gericht folgte zwar der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Verjährung für jede Pflichtverletzung gesondert zu laufen beginnt. Es kam aber trotzdem zu dem Schluss, dass mit Kenntnis vom wirtschaftlichen Niedergang die Verjährung insgesamt eingeläutet wurde. Denn Kenntnis aller Einzelheiten ist auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht erforderlich. Die KANZLEI GÖDDECKE, die in diesem Fall den Vermittler vertrat, kann dem nur zustimmen.

Quelle: Landgericht Wuppertal (LG Wuppertal), Urteil vom 11. August 2010, 3 O 68/10 (nicht rechtskräftig)

30. August 2010 (Rechtsanwältin Jutta Krause)

:: Göttinger Gruppe – Securenta AG: Vermittler werden mit Klagen von Anlegern überzogen



KRI-Artikel-Link | Volltext als PDF

Göttinger Gruppe – Securenta AG: Vermittler werden mit Klagen von Anlegern überzogen


Im Juni 2007 wurde das Insolvenzverfahren über die Securenta AG eröffnet. Vermittler, die in den 90iger Jahren ihren Kunden zu einer Anlage bei der Göttinger Gruppe geraten hatten, müssen noch bis Ende des Jahres 2010 damit rechnen, von Anlegeranwälten verklagt zu werden. Spätestens dann dürften Ansprüche wegen Falschberatung endgültig verjährt sein.

Das Landgericht Hildesheim hatte sich mit einem eher untypischen Fall zu beschäftigen: Der Anleger hatte Interesse geäußert, selber einmal Beteiligungen an der Göttinger Gruppe bzw. Securenta AG zu vermitteln. So kam es zu einem Schulungstermin mit einem Vertriebskoordinator. Dieser stellte die Göttinger Gruppe anhand eines Videos vor. Anschließend zeichnete der Anleger eine Beteiligung bei der Göttinger Gruppe; er selber wurde als „Vermittler“ auf dem Zeichnungsschein eingetragen.

Mit dem Argument, er wäre weder vor noch nach der Zeichnung über die Risiken aufgeklärt worden, wandte er sich an das Landgericht Hildesheim. Das Gericht wies die Klage zu Recht ab. Es sei schon gar kein Anlageberatungs- oder –vermittlungsvertrag zustande gekommen, meinten die Richter. Eine Verletzung des „Schulungsvertrages“ sei nicht erkennbar; hier gehe es nicht primär um Aufklärung, sondern um Vermittlung von Strategien, wie eine solche Anlage an den Mann gebracht werden könne.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die KANZLEI GÖDDECKE vertrat aufgrund ihrer Vorkenntnisse im Bereich Göttinger Gruppe in diesem besonderen Fall den Vertriebskoordinator / Vermittler. Das Gericht behandelte zwei interessante Komplexe: Wird eine Aufklärung über Risiken auch im Rahmen einer sogenannten Schulung verlangt? Dies ist eindeutig zu verneinen: Der Wille des „Schülers“ geht nicht dahin, sein Geld zu investieren, sondern dahin, Techniken des Vermittelns zu erlernen.

Der zweite Komplex betraf die Frage, wer in diesem Fall haftet: Der Vertriebskoordinator selber oder das dahinter stehende Unternehmen der Göttinger Gruppe? Der Anleger selber hatte eine Visitenkarte vorgelegt, nach der der Vertriebskoordinator für die Göttinger Gruppe tätig war. Auch aus diesem Grund blieb der Klage der Erfolg versagt. Jedem Vermittler der Göttinger Gruppe kann daher nur geraten werden, alte Briefbögen bzw. Visitenkarten aufzuheben, die ein Tätigwerden für die Gesellschaft beweisen.

Quelle: Landgericht Hildesheim (LG Hildesheim), Urteil vom 21. Juli 2010; Az. 6 O 58/10

05. August 2010 (Rechtsanwältin Jutta Krause)

 Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie "hier"




KRI-Artikel-Link | Volltext als PDF

Bundestag: Grüne verlangen einheitlichen Anlegerschutz


Geschlossene Fonds sollen anderen Anlageprodukten bei der Finanzaufsicht gleichgestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (16/13402) eine laufende Kontrolle von Finanzdienstleistern auf dem "grauen Kapitalmarkt". Die uneinheitliche Regulierung führe zu einem unterschiedlichen Schutzniveau für die Bürger. Auch Finanzberater müssten unterschiedlichen Pflichten entsprechen, je nachdem, ob sie eine fondsgebundene Lebensversicherung, ein Zertifikat oder einen geschlossenen Schiffsfonds anbieten würden. Dies werde für alle Seiten verwirrend und für die Anleger sogar gefährlich.

Die Fraktion kritisiert in ihrem Antrag, dass der "graue Kapitalmarkt" mit geschlossenen Fonds und "Phantasieprodukten" wie Bankgarantiegeschäften und Depositendarlehen bei allen Regulierungsvorhaben für den Kapitalmarkt unangetastet geblieben sei. Dies habe zu einer Spaltung des Kapitalmarktes geführt, die überwunden werden müsse. Geschlossene Fonds, die sich zum gängigen Anlageprodukt entwickelt hätten, seien bereits für eine Million Anleger zum Desaster geworden. Die Summe der am grauen Kapitalmarkt versickerten Gelder werde in Schätzungen auf bis zu 30 Milliarden Euro beziffert. Trauriger Höhepunkt sei die Insolvenz der "Göttinger Gruppe" gewesen, bei der 1 Milliarde Euro Anlegergelder verloren gegangen seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass das am "grauen Kapitalmarkt" verlorene Geld für die Finanzierung von Unternehmen am geordneten Kapitalmarkt fehle.

 

Quelle: heute im Bundestag (hib) Nr. 191 vom 18. Juni 2009

 

19. Juni 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)


KRI-Artikel-Link | Volltext als PDF

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Kein Steuersparmodell – alles auf Null gesetzt


Wenn alles auf Null gesetzt wird, fängt es wieder von vorne an. Das Finanzamt Göttingen überraschte viele Anleger, die ihr Geld in der Securenta AG angelegt hatten, mit zwei Nachrichten, die Unsicherheit schaffen. Zum einen wird eine Betriebsprüfung für die Securenta AG, Segment VII, für die Jahre 2002 bis 2007 angekündigt und zum weiteren werden Einkünfte festgestellt.

Der Bescheid über die Betriebsprüfung ist nicht wirklich außergewöhnlich, wenn ein Unternehmen wie hier die Securenta AG nach Ansicht der Finanzbehörde über viele Jahre keine ordnungsgemäßen Steuererklärungen abgegeben hat. Außerdem wird das Verhalten der Göttinger Finanzbehörde besser verständlich, wenn man berücksichtigt, dass die Fiskalbeamten aus der niedersächsischen Universitätsstadt seit über 10 Jahren mit dem früheren Finanzkonzern in schweren Auseinandersetzungen stehen; geht des dabei doch mutmaßlich um einen zweistelligen Millionenbetrag, über den gestritten wird. Im Streit steht die Frage, ob das Finanzamt noch weitere Forderungen an den zusammengebrochenen Finanzkonzern stellen darf oder ob umgekehrt, das Finanzamt seinerseits zahlen muss.

 

Es wundert dann auch wenig, dass die Finanzverwaltung die laufenden Einkünfte und Veräußerungsgewinne mit einem weiteren Schreiben zunächst auf Null gesetzt hat; also steuerliche Verluste streicht. Damit dürfte wohl noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Für die Anleger bedeutet dieses, dass unter Berücksichtigung der jetzt festgesetzten Werte aus Göttingen das eigene Wohnsitzfinanzamt am Ort des Anlegers die Steuerlasten neu berechnen wird. Dieses sind die Folgen aus der nach Steuerrecht bestimmten einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung. 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Anleger, die ihr Geld der Securenta AG überlassen haben, müssen nicht damit rechnen, dass Beamte aus dem Finanzamt vor ihrer Tür stehen werden, um sich durch Belegberge durchzuarbeiten. Die Prüfung wird vor allem in Göttingen und in den Räumen des Insolvenzverwalters Rattunde statt finden.

 

Übel für die Geldgeber ist es allerdings, dass – zumindest auf lange Sicht – Steuervorteile aus den Verlustzuweisungen gänzlich gestrichen sein dürften. Zahlungen der Anleger an die Finanzverwaltung sind in der Folge nicht ausgeschlossen. Neben den einkassierten Steuervorteilen dürfte noch zusätzliche Zinsen in Höhe  von 6 % p. a. an das Finanzamt zu überweisen sein.

 

Ein Einspruch gegen die Betriebsprüfung kommt für die Anleger nicht in Frage. Haben sie jedoch ihre Einlagen kreditfinanziert und wurden geltend gemachte Kreditzinsen jetzt aberkannt, so kann sich der Einspruch gegen die einheitliche und gesonderte Festsetzung lohnen. Er muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides beim Finanzamt erhoben werden.

 

Quelle: zwei Schreiben des Finanzamtes Göttingen (FA Göttingen) vom 05. Mai 2009

 

20. Mai 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Finanzamt Göttingen „pokert“ hoch


KRI-Artikel-Link | Volltext als PDF

Beraterhaftung: Was Banken wissen müssen


Mit Urteil vom 07.10.2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, welche Presseveröffentlichungen Banken zwingend kennen und auswerten müssen, wenn sie Anlageprodukte empfehlen. Zudem äußerte sich der BGH auch zur Frage, wie Banken mit weniger bekannten oder weniger seriösen Veröffentlichungen umzugehen haben.

Anlageberater (insbesondere bei Banken) müssen die Börsenzeitung, die Financial Times Deutschland, das Handelsblatt und die Frankfurter Allgemeine Zeitung regelmäßig auswerten und die dortige Berichterstattung im Beratungsgespräch berücksichtigen. Der BGH bestätigt hiermit sein sog. Bond-Urteil aus dem Jahre 1993 (Urteil vom 06.07.1993 – XI ZR 12/93).

 

Es ist und war in der juristischen Literatur und Rechtsprechung aber umstritten, wie Anlageberater mit negativen Presseinfos in sog. Brancheninformationsdiensten umzugehen haben. Bei diesen handelt es sich nach der Definition des BGH „nicht um allgemein anerkannte Publikationen in Wirtschaftsfragen oder für ein bestimmtes Marktsegment, deren Seriosität über jeden Zweifel erhaben ist“. Eine Kenntnis und uneingeschränkte Hinweispflicht auf solche Presseveröffentlichungen hat der BGH verneint. Dies würde zu einer uferlosen, kaum erfüllbaren Ausweitung der Pflichten von Anlageberatern führen. Der BGH führt hierzu aus:

 

„Eine Bank ist daher nicht verpflichtet, sämtliche Publikationsorgane vorzuhalten, sondern kann selbst entscheiden, welche Auswahl sie trifft, solange sie nur über ausreichende Informationsquellen verfügt. Allein die Unkenntnis von einem Bericht in einem Brancheninformationsdienst, den die Bank nicht auswertet, stellt daher keine Pflichtverletzung dar.“

 

Hiervon zu unterscheiden ist jedoch der Fall, dass die Bank tatsächlich positive Kenntnis von einem solchen Pressebericht hat (obwohl sie ihn eigentlich nicht zu kennen bräuchte). In diesem Fall – so der BGH – muss die Bank den Bericht bei der Prüfung des Anlageproduktes berücksichtigen, wobei es hier aber auch darauf ankommt, welchen Inhalt der Bericht und ob er möglicherweise nur vereinzelt geblieben ist.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Endlich hat der BGH sich mal zur Kenntnis und Auswertung von sog. Brancheninformationsdiensten bei der Anlageberatung geäußert, so dass zumindest eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen wurde. Allerdings setzt sich der XI. Zivilsenat in Widerspruch zu Äußerungen des II. Zivilsenats im Urteil vom 18.04.2005 (II ZR 197/04), der Berichte in Brancheninformationsdiensten für relevant ansah. Ob sich hieran ein neuer „Streit der Senate“ entzündet, bleibt abzuwarten.

 

Problematisch wird es nach dem jetzigen Urteil aber sein, der Bank eine positive Kenntnis von negativen Mitteilungen in Brancheninformationsdiensten nachzuweisen. Allerdings – und dies ist die gute Nachricht – hat der BGH die Presseveröffentlichungen der Brancheninformationsdienste grundsätzlich für berücksichtigungswert angesehen, soweit positive Kenntnis besteht. Die KANZLEI GÖDDECKE prüft Ihren Fall gern.

 

Quelle: Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 07. Oktober 2008 – XI ZR 89/07

 

17. November 2008 (Mathias Corzelius)

 

Weitere interessante Artikel finden Sie hier:

 

:: Göttinger Gruppe: Anleger muss auf negative Presse hingewiesen werden


KRI-Artikel-Link | Volltext als PDF

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Neues aus Göttingen – Versammlung soll über Gremium für Gläubiger entscheiden


Mitte Oktober 2008 werden die Anleger und weitere Gläubiger der Securenta AG erfahren, wie es um ihre Forderungen steht. Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde (Berlin) wird detailliert zur aktuellen Vermögenslage berichten. Für die Gläubiger geht es außerdem um die Poleposition – den Gläubigerausschuss.

Am 14. Oktober 2008 um 9.00 Uhr sollen sich die Gläubiger ein drittes Mal in Göttingen treffen – nicht nur, um weitere Einzelheiten aus der Vergangenheit des Finanzkonzerns zu erfahren. Mit Spannung wird Antwort auf die Frage erwartet, was aus dem Verkauf der restlichen Immobilien zu Gunsten der Schar enttäuschter Anleger und anderer berechtigter Forderungsinhaber geworden ist.

 

Wichtig ist auch die anstehende Entscheidung, ob ein Gläubigerausschuss eingerichtet wird und ob unzufriedene Anleger mit ihren Interessen angemessen repräsentiert werden. Bislang sperrten sich vor allem die Stadt Göttingen und das Finanzamt Göttingen dagegen, dass ein solcher Gläubigerausschuss gebildet wird. Für ein solches Gremium spricht, dass die Anleger als Geldgeber nicht nur das Recht haben, genau zu wissen, wie ihre Einlagen verwendet worden sind, sondern auch, wie es weiter geht, damit sie später wenigstens einen Teil ihres Schadens ersetzt erhalten.

 

Die Aufgabe des Gläubigerausschusses ist in etwa mit dem eines Beirats zu vergleichen. Er soll das Insolvenzverfahren überwachen, bei wichtigen Punkten mitentscheiden und den Insolvenzverwalter bei seinen Aufgaben unterstützen.

 

Für die Anleger, die ihre Forderungen als Schadensersatzforderungen bereits bei dem „alten“ Insolvenzverwalter Peter Knöpfel anmeldet haben, ist es nicht erforderlich, dieses Prozedere nochmals bei dem neuen Verwalter Prof. Rattunde zu wiederholen. Das hat das Amtsgericht Göttingen in seinem aktuellen Bescheid bekannt gegeben.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die Zeit ist für Entscheidungen reif, um das Insolvenzverfahren auf das Gleis für eine ordentliche Abwicklung zu setzen. Gewisse Weichenstellungen dafür sollten mit dem zu bildenden  Gläubigerausschuss abgesprochen werden – hierfür hat sich die KANZLEI GÖDDECKE schon seit Bekanntwerden der Pleite im Sinne der Investoren eingesetzt.

 

Anleger, die ihre Forderung noch ordnungsgemäß anmelden wollen, können mit diesem Formular die KANZLEI GÖDDECKE beauftragen: Formblatt (pdf-Datei).

 

Quelle: Amtsgericht Göttingen (AG Göttingen) Beschluss vom 18. August 2008, Az 74 IN 222/07

 

25. August 2008 (Hartmut Göddecke)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Gläubigerversammlung mit Hoffnungsschimmer

 


KRI-Artikel-Link | Volltext als PDF

Securenta AG: Insolvenzverwalter Rattunde verlängert Frist zur Forderungsanmeldung bis zum 30.09.2008


In einem Schreiben von Juli 2008 an die Kanzlei Göddecke hat Prof. Rattunde nochmals klar gestellt, dass geschädigte Anleger grundsätzlich als vollwertige Insolvenzgläubiger in die gewöhnliche Insolvenztabelle aufgenommen werden.

Die Frist zur Forderungsanmeldung läuft noch bis zum 30.09.2008. Anleger, deren Forderungen anerkannt sind, werden hierüber nicht separat informiert. Eine Mitteilung erhalten nur die  Anleger, deren Forderung bestritten wird. Selbst wenn Anleger den Termin verpassen, können Forderungen noch nachgemeldet werden; es entstehen dann nur geringfügige Nachmeldegebühren.

 

 

 

22.07.2008 (Jutta Krause)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

 

Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren mit Schadensersatzansprüchen


KRI-Artikel-Link | Volltext als PDF

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Gläubigerversammlung mit Hoffnungsschimmer


Zum zweiten Mal in diesem Jahr treffen sich Gläubiger, um in den Räumen des Göttinger Amtsgerichts über das weitere Schicksal des ehemaligen Finanzunternehmens zu entscheiden. Weitgehend herrscht über die bessere rechtliche Position der Anleger Einigkeit nachdem Prof. Rolf Rattunde erklärte, er werde ihre Schadensersatzforderungen anerkennen.

Die wichtigste Botschaft für die Anleger kam gleich zuerst: Im Gegensatz zu dem inzwischen abgelösten Insolvenzverwalter Peter Knöpfel, Hamburg, erkennt der vor 1 ½ Monaten eingesetzte und von Anlegeranwälten favorisierte Prof. Rattunde, Berlin, ihre Rechte an. Er betont, wichtig sei es, die Schadensersatzansprüche ordnungsgemäß anzumelden. Jeder einzelne Fall würde geprüft, ob die Forderungsanmeldung des Anlegers den Vorgaben genüge.

 

Die Gemeinschaft der Gläubiger ließ sich von Rattunde über die aktuellen Entwicklungen informieren und beauftragte ihn, die restlichen Gebäude der Securenta bestmöglich zu verkaufen und inzwischen aufgetauchte rechtliche Barrieren des anstehenden Immobilientransfers zu beseitigen. Der Erlös geht zwar zu einem großen Teil an Gläubiger, die im Grundbuch eingetragen sind, aber es kommt auch den anderen Gläubigern des Insolvenzverfahrens ein Teilbetrag zu Gute.

 

Komplex ist die Beziehung zum Finanzamt, das Steuerausfälle zu beklagen hat. Andererseits – so der Stand – will die insolvente Securenta bereits geleistete Beträge im zweistelligen Millionenbereich als zuviel gezahlte Steuern zurück erhalten. Hierzu laufen bereits seit etwa 1 ½ Jahrzehnten Verfahren vor Gerichten. Auch wenn ein Ausgang dieses Prozesses von Rattunde nicht vorausgesagt werden kann, bleibt zu hoffen, dass im Ergebnis die Forderungsinhaber von dem Streit profitieren werden.

 

Die Gläubiger werden sich noch ein drittes Mal treffen müssen, denn die auf die Tagesordnung gesetzte Entscheidung über einen Gläubigerausschuss konnte aus formellen Gründen nicht getroffen werden. Aus Sicht der Anlegervertreter gibt ein solches Gremium Sinn: Wenn es um „verbranntes Geld“ im mehrstelligen Millionenbereich geht, haben Anleger und andere Forderungsinhaber das Recht auf Transparenz.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Nach Angaben der Insolvenzverwaltung haben verhältnismäßig wenig Anleger Forderungen angemeldet. Da eine solche Anmeldung noch bis zum 30. September 2008 möglich ist, empfiehlt es sich, diese Aussicht auf eine Insolvenzquote zu nutzen. Dieser Meinung, die in den vergangenen Wochen auch vermehrt von Verbraucherschutzorganisationen geäußert worden ist, schließt sich die KANZLEI GÖDDECKE an. Wer dieses nicht selbst erledigen will, kann dieses über die KANZLEI GÖDDECKE vornehmen lassen. Das dazugehörige Formular finden Sie hier.

http://www.securenta.rechtinfo.de/content/Securenta-SchEA_AuftragVOMA_GV.pdf

 

Quelle: eigener Bericht

23. Juli 2008 (Hartmut Göddecke)

 

Pressemitteilung 22.07.2008

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

 

 


KRI-Artikel-Link | Volltext als PDF

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Neuer Insolvenz-verwalter kündigt umfassende Stärkung der Anlegerrechte im Insolvenzverfahren an


Anleger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, werden als vollwertige Gläubiger anerkannt. Es werden keine Gelder mehr per Lastschrift von den Anlegern eingezogen.

Professor Rolf Rattunde ist seit kurzem neuer Insolvenzverwalter der Securenta AG. Während der ausgeschiedene Insolvenzverwalter Peter Knöpfel diejenigen Anleger, die ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet hatten, nicht als Insolvenzgläubiger anerkennen wollte, lässt der neue Insolvenzverwalter all diejenigen zu, die nicht ausdrücklich als nachrangig gekennzeichnet sind. Dies hat er in einem Schreiben vom 12. Juni 2008 an die KANZLEI GÖDDECKE ausdrücklich klar gestellt. Ferner werden von ihm keine weiteren Anlegergelder per Lastschrift eingezogen.

 

Anleger, die berechtigte Anträge auf Akteneinsicht gestellt haben, möchten sich mit ihm schriftlich oder per Fax in Verbindung setzen, damit die Anträge in digitaler Form schnell erledigt werden können. In Kürze wird er einen Bericht erstellen, in dem er umfassend über die Lage des Unternehmens informiert. Dieser Bericht wird auf der Internetseite der KANZLEI GÖDDECKE einsehbar sein.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Anleger, die Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, können jetzt wieder mit einer Quote rechnen. Die KANZLEI GÖDDECKE rät Anlegern, die noch keine Ansprüche angemeldet haben, dieses schleunigst nachzuholen: Die nächste Gläubigerversammlung findet bereits am 22.07.2008 statt. Antragsformulare finden Sie hier.

 

Anleger, die noch immer mit einer Lastschrift belastet sind, sollten die Beträge komplett ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung am 14.06.2007 zurückfordern.

 

Quelle: Schreiben des Insolvenzverwalters vom 12.06.2008

 

04.07.2008 (Jutta Krause)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

Securenta AG: Ein neuer Insolvenzverwalter

 

Securenta AG: Neuer Termin für Gläubigerversammlung

 

 


KRI-Artikel-Link | Volltext als PDF

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Neuer Termin für Gläubigerversammlung am 22. Juli 2008


Kaum ist der neue Insolvenzverwalter Prof. Rattunde eingesetzt worden, geht es mit Volldampf weiter: Die Gläubigerversammlung wurde um 2 ½ Monate vorverlegt. Für die meisten Anleger bedeutet die neue Gangart, dass sie zügig handeln sollten.

Schon am Dienstag, 22. Juli 2008, soll um 8.00 Uhr die ursprünglich für Oktober angesetzte Gläubigerversammlung fortgesetzt werden. Damit scheint der Zug wirklich an Fahrt gewonnen zu haben.

 

Im einzelnen soll es darum gehen, ob ein Gläubigerausschuss gebildet wird und welche Vertreter  darin aufgenommen werden. Für die Anleger der Securenta ist es wichtig, dass ihre Anwälte darin Platz finden. Eine effektive Anlegervertretung ist eine wichtige Voraussetzung, um im Machtpoker mit dem Finanzamt Göttingen eine gute Startposition zu sichern.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE sollten Anleger in den nächsten Wochen unbedingt ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Nur so schaffen sie die Voraussetzung, damit sie mitentscheiden können.

 

Eine starke Positionierung der Anleger durch den Anwalt ihres Vertrauens sichert die wirkungsvolle Wahrung der Anlegerinteressen. Die KANZLEI GÖDDECKE hatte den – letztlich erfolgreichen – Abwahlantrag gegen den früheren Insolvenzverwalter Knöpfel gestellt. Sie wird sich auch weiterhin für die Anlegerbelange einsetzen.

 

Die KANZLEI GÖDDECKE kann bei der Anmeldung helfen. Das entsprechende Formular finden Sie hier (Pdf-Datei).

 

Quelle: Amtsgericht Göttingen (AG Göttingen) Beschluss vom 26. Juni 2008, Az 74 IN 222/087

 

27. Juni 2008 (Hartmut Göddecke)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Gläubigerversammlung am 13. Mai 2008 soll platzen

 

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Finanzamt Göttingen „pokert“ hoch

 

 


KRI-Artikel-Link | Volltext als PDF

zurück | weiter